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   SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07 ER   

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SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07 ER (https://dejure.org/2007,115758)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 11.07.2007 - S 46 AS 954/07 ER (https://dejure.org/2007,115758)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - S 46 AS 954/07 ER (https://dejure.org/2007,115758)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07
    Zu ergänzen bleibt lediglich Folgendes: Nicht nur in seiner von dem Antragsgegner angeführten Entscheidungen mit dem Aktenzeichen B 7b AS 10/06 R hat das BSG eine Privilegierung von Wohnungs- und Hauseigentümern gegenüber Mietern ausgeschlossen, sondern auch in seinem Urteil vom 07.11.2006 in dem Verfahren B 7b AS 2/05 R.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07
    Darin hat es unter anderem ausgeführt: Die Heranziehung unterschiedlicher Wohnflächengrenzen zur Festlegung der Angemessenheit für selbstgenutztes Wohneigentum einerseits und für Mietwohnungen (vgl. hierzu eingehend: Urteil des Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R) andererseits wird durch die unterschiedlichen Ziele, denen die Prüfung der Angemessenheit jeweils dient, gerechtfertigt und bedeutet auch im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot in Artikel 3 Abs. 1 GG keine unzulässige Besserstellung von Wohnungseigentümern gegenüber Mietern.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07
    Nicht zuletzt der Ausschluss der Übernahme von Tilgungsraten (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R) ist in diesem Zusammenhang zu erörtern (Ende des Zitats).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07
    Zu ergänzen bleibt lediglich Folgendes: Nicht nur in seiner von dem Antragsgegner angeführten Entscheidungen mit dem Aktenzeichen B 7b AS 10/06 R hat das BSG eine Privilegierung von Wohnungs- und Hauseigentümern gegenüber Mietern ausgeschlossen, sondern auch in seinem Urteil vom 07.11.2006 in dem Verfahren B 7b AS 2/05 R.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07
    Dem von den Antragstellern in der Antragsschrift hinsichtlich der Kosten der Warmwasseraufbereitung geltend gemachten Urteil des Landessozialgericht Sachsen vom 29.03.2007 L 3 AS 101/06) ist entgegen zu halten, dass das BSG bereits in seinem Urteil vom 23.11.2006 (B 11b AS 1/06 R) folgendes ausgeführt hat: Ebenso zutreffend hat das LSG, was von der Beklagten auch nicht in Zweifel gezogen wird, keinen Abschlag für die bereits durch die Regelleistung abgegoltene Warmwasserzubereitung (vgl. dazu Rothkegel in Gagel, SGB III mit SGB II, § 22 SBG II Rdn. 35) vorgenommen, da dieser mittels Strom (Elektrospeichergerät), also nicht über die Heizung erfolgt (Ende des Zitats).
  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07
    Dem von den Antragstellern in der Antragsschrift hinsichtlich der Kosten der Warmwasseraufbereitung geltend gemachten Urteil des Landessozialgericht Sachsen vom 29.03.2007 L 3 AS 101/06) ist entgegen zu halten, dass das BSG bereits in seinem Urteil vom 23.11.2006 (B 11b AS 1/06 R) folgendes ausgeführt hat: Ebenso zutreffend hat das LSG, was von der Beklagten auch nicht in Zweifel gezogen wird, keinen Abschlag für die bereits durch die Regelleistung abgegoltene Warmwasserzubereitung (vgl. dazu Rothkegel in Gagel, SGB III mit SGB II, § 22 SBG II Rdn. 35) vorgenommen, da dieser mittels Strom (Elektrospeichergerät), also nicht über die Heizung erfolgt (Ende des Zitats).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 13 AS 11/06
    Auszug aus SG Oldenburg, 11.07.2007 - S 46 AS 954/07
    Zu dem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23.05.2007 (L 13 AS 11/06 ER), auf den sich die Antragsteller hingegen in ihrer Antragsschrift berufen, ist klarzustellen, dass dieser Beschluss zu einem Fall von Mietern und nicht Hauseigentümern ergangen ist.
  • SG Oldenburg, 28.08.2007 - S 49 AS 1397/07
    Die Antragsteller begehren - wie bereits in den beim Sozialgericht Oldenburg abgeschlossenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 46 AS 954/07 ER (Beschluss vom 11.07.2007 - anhängig beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 13 AS 178/07 ER) und S 45 AS 175/07 ER (Beschluss vom 07.03.2007 - rechtskräftig) - die Gewährung höherer Alg II-Leistungen in Form der Übernahme der tatsächlichen Kosten (tatsächliche Aufwendungen in Höhe von Euro 1.120,95) für ein selbst genutztes und unangemessen großes Eigenheim (168 qm) und wenden sich gleichzeitig (die Antragsteller zu 3. bis 7.) gegen die Anrechnung von Einkommen des Antragstellers zu 2. nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II sowie unter Bezugnahme auf ein Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (Urteil vom 29.03.2007 - Az.: L 3 AS 101/06) - gegen den Abzug einer Warmwasserpauschale.

    Der Antragsgegner verweist im Wesentlichen unter anderem auf die Ausführungen in den Verfahren S 45 AS 175/07 ER und S 46 AS 954/07 ER.

    Soweit die Antragsteller die Übernahme der tatsächlichen Kosten des von ihnen selbst genutzten und unangemessen großen Eigenheimes begehren, so ist auf die Ausführungen des Beschlusses der 46. Kammer des Sozialgerichts Oldenburg vom 11.07.2007 (Az.: S 46 AS 954/07 ER) zu verweisen.

    Soweit sich die Antragsteller gegen den Abzug einer Warmwasserpauschale wenden, ist der Beschluss der 46. Kammer vom 11.07.2007 (S 46 AS 954/07 ER) ebenfalls im Ergebnis nicht zu beanstanden.

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